Das Ikonik Gran Vía liegt in der Nummer 56 der berühmten Gran Vía, im Zentrum der spanischen Hauptstadt.
Vom
Flughafen Adolfo Suárez Madrid Barajas aus können Sie das Hotel ganz einfach erreichen: Mit den
öffentlichen Verkehrsmitteln nehmen Sie die U-Bahn-Linie 8 bis Nuevos Ministerios und von dort aus die Linie 10 Richtung Puerta del Sur bis zur Plaza España. Von dort aus erreichen Sie das Hotel in 5 Minuten zu Fuß über die Gran Vía. Mit dem
Auto fahren Sie vom Flughafen aus auf der M14 in Richtung Madrid Centro Ciudad (Madrid Stadtmitte) und nehmen die Ausfahrt 1, um auf die E-90/A- in Richtung Madrid zu gelangen. Nehmen Sie dann die Ausfahrt 4B zur M30 in Richtung A3, A4, A42, A5. Halten Sie sich links bis zur Ausfahrt Plaza de España, biegen Sie dann links in die Cuesta de San Vicente ein, bis Sie die Plaza España erreichen, und biegen Sie rechts in die Calle Gran Vía ein. Das Hotel hat die Nummer 56.
Vom Bahnhof Atocha: Nehmen Sie die U-Bahn-Linie 1 von Atocha Renfe bis Tribunal und steigen Sie dann in die Linie 10 bis Plaza de España um (ungefähre Dauer: 15 bis 20 Minuten)
Zugang zum Hotel:
Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug zum Hotel fahren, denken Sie daran, dass Sie an der Rezeption das Kennzeichen des Fahrzeugs angeben, mit dem sie in die Straße gefahren sind, sowie die Tage, an denen Sie mit dem Fahrzeug während Ihres Aufenthalts die Straße frequentieren, um mögliche Bußgelder zu vermeiden. So gibt die Rezeption der Stadtverwaltung Bescheid und es fallen keine Bußgelder an.
* Nur Elektro- oder Hybridfahrzeuge (0- und ECO-Kennzeichen) haben Zufahrt, ohne dass die Nummernschilder gemeldet werden müssen. Eco-Fahrzeuge dürfen nur für maximal 2 Stunden auf der Straße oder ohne Einschränkung auf privaten oder öffentlichen Parkplätzen geparkt werden.
* Die Beschränkungen im Geltungsraum von Madrid 360 bestehen unabhängig von den Schadstoffszenarien. Im Falle eines Szenarios mit hoher Schadstoffbelastung ist das Hotel nicht für mögliche Verstöße verantwortlich, es ist die Pflicht des Fahrers, sich über die Schadstoffszenarien und Plaketten zu informieren.
* Seit dem 1. Januar 2022 sind die Zufahrt und die Benutzung von nicht in Madrid angemeldeten Fahrzeugen der Klasse A auf öffentlichen Straßen innerhalb der M-30, mit Ausnahme der M-30 selbst, verboten.
* Ab dem 1. Januar 2023 sind die Zufahrt und die Benutzung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen innerhalb der M-30 und auf der M-30 selbst verboten.
* Ab dem 1. Januar 2024 sind die Zufahrt und Nutzung dieser Fahrzeuge auf allen öffentlichen und städtischen Straßen der Gemeinde Madrid verboten.
* Ab dem 1. Januar 2025 gilt dieses Verbot auch für alle in Madrid zugelassenen und im IVTM-Register der Stadt Madrid eingetragenen Fahrzeuge der Klasse A.. Auch Fahrzeuge der Klasse A, die keine Personenkraftwagen sind (Lastwagen, Kleintransporter, Motorräder und Mopeds), für die bis zum 31. Dezember 2024 keine Beschränkungen gelten, werden nicht in die Hauptstadt einfahren oder dort verkehren dürfen.
Eine Umweltplakette ist obligatorisch. Wenn sie nicht sichtbar am Fahrzeug angebracht ist, kann ein Bußgeld verhängt werden. Die Plaketten sind landesweit in jedem Postamt erhältlich.
Auf der folgenden Website erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema und können Ihr
Sie können hier die von der Stadtverwaltung festgelegten Bedingungen für die Zufahrt zum Stadtzentrum von Madrid mit dem Auto einsehen.